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Hundebestimmungen in Spanien (Mallorca)


Auch in Spanien hat die `Kampfhundediskussion` vor ca. drei Jahren gesetzliche Formen angenommen.
Auf Mallorca benötigt der Halter eines sogenannten `Kampfhundes` eine amtliche Lizenz.
Selbstverständlich erschwert dies die Haltung eines dieser kategorisch erfassten Tiere erheblich.
Die traurige Konsequenz und zum Leidwesen vieler Hundefreunde haben bisher viele dieser Tiere in einem Tierheim ihren Tod gefunden. In Spanien benötigen Hundebesitzer bei einem der folgend aufgeführten Hunde und deren Mischlingsnachkommen eine entsprechende Lizenz:

Pit-Bull-Terrier
American Staffordshire-Terrier
Rottweiler
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Tosa Inu
Akita Inu

Die Lizenz setzt sich aus mehreren Punkten zusammen:
Die Hundehalter müssen nachweisen, daß sie volljährig sind und gegen sie kein richterliches Verbot zur Haltung von gefährlichen Hunden verhängt wurde.Desweiteren muß der Interessent in einem Zentrum, in welchem auch Waffenscheine verlängert werden, eine Prüfung ablegen. Dort wird seine physische Kraft bezüglich der Führung eines starken Hundes untersucht, sowie sein Konzentrationsvermögen und seine Koordinationsfähigkeit gemessen. Bei Vorlage seines Einwohnermeldescheines hat ebenfalls eine Versicherung für den Hund vorzuliegen, welche eine Gefahrenabsicherung von 120.000 Euro nicht unterschreiten darf. Diese Lizenz ist in einem Turnus von 5 Jahren zu erneuern.
Wer in Spanien einen `Kampfhund` hält, diese Lizenz aber bei Kontrolle nicht vorweisen kann, wird mit einer Geldbuße von rund 5.000 Euro belegt. --- (Quelle:Mallorca-Magazin)

Auf Mallorca besteht ausnahmslos Anleinpflicht.
Kategorisierte Hunde (s.o.) haben zusätzlich einen Maulkorb zu tragen.
Auf Mallorca besteht ein grundsätzliches Strandverbot für Hunde.
Die Großstädte Mallorcas ahnden ein Nicht-Entfernen des Kotes eines Hundes durch den Hundebesitzer mit empfindlichen Geldbußen.
Die Kettenhaltung von Hunden ist erlaubt, sofern eine Mindestkettenlänge, Frischwasser und Unterstellmöglichkeit für den Hund gegeben sind.
Die Zwingerhaltung ist erlaubt, sofern Frischwasser und Unterstellmöglichkeit gegeben sind.
Für die meisten Restaurants der Insel gilt: Betreiber fragen!
Ebenso verhält es sich bei Taxi - Unternehmen.

Mallorcas Einreisebestimmungen für Hunde:
Auf Verlangen vorzuzeigen ist ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung nicht älter als ein Jahr, nicht jünger als 4 Wochen).

Bei Flugreisen zu beachten:
Nicht alle Fluggesellschaften transportieren sog. `Kampfhunde`.
Hierbei ist zu bedenken, daß die `Kampfhundelisten` des Ein,- und Ausreiselandes zusammengeführt werden.
Kostenpunkt des Hundes bei einer Flugreise: ca. 2,50 - 5,00 Euro/kg (inkl. Flugbox).
Flugboxen werden von den Fluggesellschaften nicht gestellt.
Ein zwischen 5 - 8 kg (inkl. Behältnis) schwerer Hund kann in der Kabine in entsprechendem Behältnis mitgeführt werden.
Je nach Fluggesellschaft variiert die Anzahl beförderbarer Hunde eines Fluges.
Hier gilt grundsätzlich genaue Informationen vor dem Antritt des Fluges bei der Fluggesellschaft einzuholen!!!

Fähre:
Die Fährgesellschaft bietet (nicht bei den Schnellfähren) separate Hundeunterstellmöglichkeiten.
Die Kosten der Überfahrt und entsprechende Ausweispapiere eines Hundes bitte bei der Fährgesellschaft erfragen.

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